Masterarbeit abgeschickt (Update)
Update: Wie ich mitbekommen habe, ist ein Kolloquium lt. PO beim MSc. Wirtschaftsinformatik nicht vorgesehen. Die Masterarbeit ist damit das Finale.
Der letzte Eintrag ist schon eine Weile her. Das lag einfach daran, dass die einzigen Zeilen, die ich außerhalb meiner Arbeit getippt habe, die im TeXnicCenter waren.
Mit mehr Glück, als mir eigentlich zusteht, habe ich nicht nur mein verkorkstes Seminar durch einen Wechsel von den WiWis wieder zurück zu den Informatikern ausbügeln können. Auch wurden mir auf das Fachpraktikum berufspraktische Leistungen angerechnet. Damit wurde mir das Fachpraktikum anerkannt und ich durfte mit meiner Masterarbeit loslegen.
Zu dem Fachpraktikum selbst schreibe ich demnächst noch einen Beitrag, da ich schon häufig gefragt wurde, wie das mit der Anerkennung funktioniert. Eines vorab: Ihr solltet nichts ins Praktikum hinein fantasieren und braucht zudem noch einen Stempel und Unterschrift eures Arbeitgebers. Euer Antrag geht an den Prof. und er entscheidet nach Aktenlage, ob die beschriebenen Tätigkeiten den Lehrinhalten aus dem Fachpraktikum entsprechen.
Je nachdem, ob Ihr als Wirtschaftsinformatiker die Masterarbeit bei den Wiwis oder den Informatikern schreibt, ändert sich nicht nur der Umfang, sondern auch der Zeithorizont. Man sollte sich hier von der Prüfungsordnung Nr. 3 nicht verwirren lassen. Dort steht für die Abschlussarbeit folgendes:
- Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik: 50 Seiten/14.000 Worte. 6 Monate. Maximale Abweichung bei Seiten: 10%.
Jedoch gilt das nur, wenn an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät geschrieben wird. Die geringere Seitenanzahl liegt daran, dass für eine Abschlussarbeit bei den WiWis ein Seminar belegt werden muss. Hier geht sie Seminararbeit mit 15 Seiten und 3.500 Wörtern mit in die Benotung ein. Damit wären wir ings. bei einem Schriftwerk von 65 Seiten.
Wird das Fachpraktikum jedoch an der Fakultät für Informatik absolviert und auch dort die Masterarbeit geschrieben, ändert sich der Umfang. Jedoch nicht auf den Umfang einer Masterarbeit im Bereich Informatik mit 120 Seiten ohne Anlagen. In der Prüfungsordnung Nr. 1 steht hierzu folgendes:
- Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik: 70 Seiten. 6 Monate. Zu den geduldeten Abweichungen konnte ich nichts finden.
Dafür ist das Fachpraktikum nur ein "Schein" und geht nicht in die Benotung ein. Arbeit und Kolloquium sind 30 ECTS. Was mich gewundert hat, war die Dauer: Ich bin TZ-Student und habe bei der Bachelorarbeit dadurch von 3 auf 6 Monate verlängert können. Das gilt auch für die Masterarbeiten beim MSc. Informatik. Bei Wirtschaftsinformatik ist das nicht vorgesehen. Es scheint zu gelten: 6 Monate für die Masterarbeit auch für Teilzeitstudenten.
Was die Seitenanzahl angeht: Im Zweifel beim Betreuer fragen. Da ich leider zu viel Text hatte und meine Arbeit 70 Seiten überstieg, habe ich nachgefragt. Tenor ist: "Es handelt sich um eine Soll- und keine Muss-Regelung". Eine Abweichung scheint mit Augenmaß vertretbar.
In jedem Fall habe ich meine Arbeit mit dem guten Gefühl abgegeben, dass ich an ihr im Rahmen meiner Fähigkeiten nichts hätte besser machen können. Viele Kommilitonen gaben ihre Arbeiten mit dem Spruch ab "Ich habe sie nicht einmal ganz gelesen, wird schon für eine 2 reichen!". Bei mir markiert diese Thesis aber evtl. den Abschluss von 10 Jahren akademischer Arbeit. Diese kann ich nicht mit dem Gedanken "Ach, passt scho!" einreichen. Mal abgesehen von dem so gezeigten, fehlenden Respekt den Lesern gegenüber. Sie lesen sie nicht wie ein Roman nur zum Spaß, sondern opfern ihre Zeit für die Prüfung meiner Arbeit. Da ist das Mindeste, was man machen kann, dass man ihnen das Beste auf den Tisch legt, was man zu leisten vermag.
Außerdem: Sollte es nicht geklappt haben, so ärgere ich mich wenigstens nicht, dass ich nicht doch noch etwas mehr Kraft hätte in sie investieren können.
September 13th, 2022 13:44
Danke für die Inspiration. Du bist fertig und ich beginne.....
M