05009/1010 - Einführung Grundlagen bürgerliches Recht (BGB)
Kursfazit
Was soll ich dazu sagen? Zwei Wahlmodule muss man wählen um den Blick über den Tellerrand zu wahren. Im WS12/13 hatte man die Wahl zwischen:
- 01896: IV Strategie
- 05009: Grundlagen des bürgerlichen Rechts
- 40500+40501: Einführung in die Wirtschaftswissenschaften und
- 41621: Grundlagen des Marketing
Alles nicht unbedingt das, was ich gerne hätte. Den Kurs Arbeits- und Organisationspsychologie gibt es leider nicht mehr. Und ob er als Nebenfach für den Bachelor in Informatik noch kommt, ist ungewiss. IV Strategie hatte ich bereits belegt, über Marketing hatte ich diverse Horror-Szenarien (sich widersprechender Kurstext, usw.) gehört und Wirtschaftswissenschaften ... tja, vielleicht wäre das die bessere Wahl gewesen.
Sicherlich erscheint die Beschäftigung mit dem bürgerlichen Gesetzbuch zunächst als sinnvoll. Auch für Themen außerhalb der Uni macht es Sinn sich mit den Regeln des Zusammenlebens vertraut zu machen und z.B. zu wissen, was zum Schadenersatz gehört oder nicht, wann Verjährung eintritt und wann eine Anfechtung die Anspruchsgrundlage zur Nichte macht und wann nicht. Gegen das Skript, den Stoff und das Thema habe ich also absolut nichts. Meine Kritik, oder sagen wir lieber: der Grund, warum mir der Kurs nicht gefallen hat ist ein ganz anderer. Er bezieht sich auf die Struktur von Jura selbst. Daher ist es eher meine eigene Schuld, dass ich einen Kurs gewählt habe, von dem ich die, gleich kritisierten negativen Aspekte, schon von Anfang an wissen musste.
Jura ist ein Paukfach, das wissen wir alle. Das Verstehen ordnet sich weit hinter dem Auswendiglernen von Fakten an. Wer daran Spaß hat: klasse Kurs. Eigenes denken so weit wie möglich runterfahren und jeden Fall im Gutachterstil lösen: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis. Zentrale Frage: Wer will was von wem auf welcher Grundlage? Der Rest ist stupides reinbrettern von Fakten: wann entsteht welcher Anspruch und wann geht er unter. Die Kunst ist sich nicht von unnötigen Details wie eigenem Gerechtigkeitsgefühl ablenken zu lassen.
Vorteil für Informatik-Studenten: die Einsendeaufgaben müssen nicht mit 50% bzw. 75% gelöst werden um die Klausur schreiben zu dürfen.
Da Ihr 2 aus 4 für euer Nebenfach wählen müsst halte ich BGB für eine - im Vergleich zu Marketing (wer hier und zu WiWi ein Fazit für mich hat, dass ich veröffentlichen darf: her damit!) - gute Wahl. Hirn aus und Fakten reinprügeln. Ist vielleicht auch mal eine nette Abwechslung zu Fächern wie der theoretischen Informatik.
Noch etwas zum Skript: schön geschrieben. Jeder § mit einem Beispiel aus der Praxis. Macht Spaß zu lesen.
Kursinhalt
Nein, ich schreibe jetzt nicht das ganze BGB ab. Inhalt ist fast komplettes BGB und Teile vom HGB. Aus diesem Grund sind die oben rechts verlinkten Bücher kein Vorschlag, sondern ein must have! Vor allem weil man die zur Klausur mitbringen darf (Vorsicht: keine Notizen ins Buch! unbeschriebene Post-its und Farbmarkierungen sind jedoch erlaubt, Stand WS12/13). Und nein, die Version von 1989, die Ihr im Schrank habt ist nicht hinreichend.
Lernmaterialien
Am Ende habe ich den Kurs in Mindmaps zusammengefasst und mit eigene Lernkarten für Anki geschrieben. Am Ende sind es knapp 200 geworden. Die könnte Ihr hier downloaden: Lernkarten_5009_v2 (als RAR, Richtigkeit natürlich ohne Gewähr - solltet Ihr Fehler finden, bitte an mich).
Update: hatte vor einiger Zeit mit einem Kommilitonen gesprochen, der auch BGB belegt hatte. Er meinte massive Probleme dabei gehabt zu haben Fälle zu lösen, da ihm immer ein Detail "durch die Lappen geht" (Verjährung, etc.). Sein Tipp war ein Fallbuch zu BGB.
Leider kann ich zu dem Buch selbst nichts sagen, daher: Bestellung auf eigene Gefahr 😉
Prüfungsfazit
Multiple Choice. Ich weiß nicht ob ich Mensch Computer Interaktion schlimmer fand oder das hier. Anyway: fair gestellt. Die Fragen in den Klausuren sind endlich, d.h. Musterlösungen werden nicht veröffentlicht um nicht jedes Mal neue Fragen ausdenken zu müssen. Aus diesem Grund sieht es der Lehrstuhl auch nicht gerne wenn man alte Klausuren und Klausurfragen (einige schreiben die Klausurfragen nach der Klausur ab und nehmen sie mit) verteilt. Einige Fragen kursieren in den Foren vom Studienservice und Antworten, einige sind aus den Einsendeaufgaben und einige sind neu. Die Antworten sind ohne Gewähr, da sie von Studenten sind (wie gesagt: keine Musterlösung vom Lehrstuhl). Der Spruch "Zwei Juristen, drei Meinungen" gilt aber. Im Zweifel gilt die Meinung des Lehrstuhls aus dem Skript. Steht auch wortwörtlich so im Skript drin.
Es gibt "1 aus m"- und "n aus m"-Fragen. Bei meiner Klausur gab es 25 davon. Ab 90% gibt es eine 1,3, ab 95 eine 1,0. Hatte in der Prüfung vom WS 12/13 niemand. Ich habe mir sagen lassen, dass eine 1,0 in BGb sehr, sehr selten ist. Durchfallquote lag bei 20%, geschrieben haben die Klausur 25 Leute und die Korrektur dauerte 8 Wochen. Damit habt Ihr alle Fakten zur Prüfung drin.
Machbar: ja.
Tipp: lest euch die Aufgabenstellung genau durch! Eine Aufgabe mag manchmal so aussehen, wie die Aufgabe aus den Einsendearbeiten. Ein klitzekleines "nicht" im Satz verkehrt die Lösung jedoch ins genaue Gegenteil.