Wer es nicht im Kopf hat, …

… der hat es in den Fingern.

Aus gegebenem Anlass möchte ich auf eine Passage in der Prüfungsordnung hinweisen, die mir leider entgangen ist:

Voraussetzung für die Zuteilung einer Masterarbeit ist die erfolgreiche Seminarteilnahme. Seminar und Masterarbeit sind an der gleichen Fakultät zu absolvieren.

Quelle: Prüfungsinformatinen 2018 Nr. 1

Weiterhin kann das Seminar (welches benotet wird und in die Abschlussnote einfließt) an der WiWi-Fakultät durch ein Fachpraktikum (welches nicht benotet wird) ersetzt werden, wenn es an der Fakultät für Informatik durchgeführt wird.

„Wer es nicht im Kopf hat, …“ weiterlesen